Kleingartenanlage Britzer Allee e.V.
Informationen für Neupächter

Herzlich Willkommen in der KGA Britzer Allee e.V.! 


Diese zeitweise aktualisierte Informationsseite ist für unsere Neupächter oder die, die es werden wollen - aber auch für unsere "alten Gartenhäsinnen und -hasen"!

Wir freuen uns sehr, Dich als neuen Pächter oder als Interessent an einer Parzelle in unserer Garten-Gemeinschaft begrüßen zu dürfen. Ein eigener Kleingarten ist ein wunderbarer Ort für Erholung, Naturverbundenheit und den Eigenanbau von Obst und Gemüse. Damit das Miteinander in unserer Anlage für alle reibungslos und harmonisch funktioniert, haben wir hier die wichtigsten Informationen und rechtlichen Grundlagen für dich zusammengefasst.



1. Die kleingärtnerische Nutzung (Die "Drittel-Regelung")

Das Herzstück jedes Kleingartens ist die sogenannte kleingärtnerische Nutzung. Sie unterscheidet uns von reinen Erholungs- oder Wochenendgrundstücken und sichert uns den günstigen Pachtzins. In der Praxis bedeutet das die Anwendung der Drittel-Regelung:

  • 1/3 Obst- und Gemüseanbau: Ein Drittel der Gartenfläche muss dem Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Gemüsebeete, Obstbäume, Beerensträucher, Kräuter) dienen. 

    Dieses gem. Bundeskleingartengesetz wichtigste Drittel unterteilt sich wie folgt: 10% der Gesamtfläche der Parzelle „unter Spaten“, davon knapp über 50% (=überwiegend) als Gemüsebeet, ansonsten Kräuter, Erdbeeren, Sommerblumen, die restliche Fläche mit Obstbäumen, Beerensträuchern (auch für die Tierwelt), Rankengewächsen und Kleingärtnerische Sonderflächen, wie z.B. Gewächshaus, Pflegewege der Beete, Kompostbereich etc.

  • 1/3 Ziergarten & Erholung: Ein weiteres Drittel darf für Rasenflächen, Zierblumen, Hecken und die allgemeine Erholung genutzt werden.

  • 1/3 Bauliche Anlagen: Das letzte Drittel umfasst die Gartenlaube, befestigte Wege und Terrassen.


Tipp für Neupächter: Ihr müsst nicht sofort im ersten Jahr den perfekten Gemüseacker vorweisen. Wichtig ist, dass der Wille zur kleingärtnerischen Nutzung erkennbar ist und ihr die Beete Stück für Stück anlegt.




2. Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG)

Das Bundeskleingartengesetz ist das übergeordnete Gesetz für alle Kleingärtner in Deutschland. Es schützt uns Pächter, gibt aber auch klare Rahmenbedingungen vor.

Die wichtigsten Punkte für Euch:

  • Größe der Laube: Eine Gartenlaube darf einschließlich überdachtem Freisitz maximal 24 Quadratmeter Grundfläche haben.

  • Kein Dauerwohnen: Das dauerhafte Wohnen im Kleingarten ist gesetzlich strengstens untersagt.

  • Kein gewerblicher Anbau: Die Erträge aus dem Garten sind ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmt.





3. Der Unterpachtvertrag

Mit der Übernahme des Gartens schließt ihr einen Unterpachtvertrag ab. Dieser ist an die Mitgliedschaft in unserem Verein gekoppelt.

  • Rechte: Ihr habt das Recht auf die ungestörte Nutzung eurer Parzelle im Rahmen der Vereinsvorgaben.

  • Pflichten: Ihr verpflichtet euch zur Zahlung der jährlichen Pacht und der Vereinsbeiträge, zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung (siehe kleingärtnerische Nutzung) sowie zur Einhaltung der Gartenordnung.

  • Gemeinschaftsarbeit: Als Teil des Vereins ist jeder Pächter verpflichtet, pro Jahr 6 Arbeitsstunden für die Pflege der Gemeinschaftsflächen (Wege, Vereinsheim, Spielplatz) zu leisten.




4. Unsere Gartenordnung

Die Gartenordnung regelt die sichtbare kleingärtnerische Nutzung der Parzelle, das gemeinsame Miteinander, die gut nachbarliche Zusammenarbeit und die gegenseitige Rücksichtnahme. Bitte lest das vollständige Dokument in Ruhe durch. 

Hier sind die wichtigsten Auszüge für den Alltag:



RuhezeitenDie Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr sind strikt einzuhalten. Sonn- und feiertags gilt eine ganztägige Ruhezeit. In diesen Zeiten sind laute Gartengeräte (Rasenmäher, Häcksler etc.) verboten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Lärmschutz.
SichtbarkeitDer Kleingarten muss mit der vom Weg aus deutlich sichtbaren Kleingartennummer gekennzeichnet sein. Die Verwendung von sichtbehindernden Materialien ist unzulässig. Hecken dürfen die vorgeschriebene Höhe von 1,25m nicht überschreiten, um den offenen Charakter der Anlage zu wahren.
PflanzenschutzWir setzen auf naturnahes Gärtnern. Der Einsatz von chemischen Unkrautvernichtern (Herbiziden) ist in der gesamten Anlage verboten.
MüllentsorgungGartenabfälle sind auf dem eigenen Kompost zu verwerten. Sperrmüll darf nicht in der Anlage entsorgt werden. Eine Hausmülltonne ist mindestens für jede Parzelle verpflichtend.
AnweisungenDem Vorstand des Kleingartenvereins obliegt es, für Ruhe und Ordnung auf dem Gelände zu sorgen; seinen Anordnungen ist Folge zu leisten.

Hier finden Sie das komplette Dokument:

Vollständige Gartenordnung des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Treptow lesen



5. Bauen im Kleingarten (Bauordnung & Bauantrag)

Kleingärten unterliegen besonderen baulichen Vorgaben. Grundsätzlich gilt: Jede bauliche Veränderung erfordert die vorherige Genehmigung des Vorstands!

Egal ob ihr eine bestehende Laube umbaut, ein neues Gewächshaus errichtet, einen Teich anlegt oder einen Spielturm aufstellen möchtet – ihr müsst vorab einen offiziellen Bauantrag stellen. Ein Bauen ohne schriftliche Genehmigung kann zum Rückbau auf eigene Kosten führen.

  • Pro Parzelle ist nur eine Laube zulässig.

  • Die überbaute Fläche darf (inklusive überdachtem Freisitz) 24 m² nicht überschreiten.

  • Bitte nutzt für eure Vorhaben die offiziellen Formulare und Leitfäden des Bezirksverbandes.


Hier finden Ihr alle Informationen und Formulare zum u.a. zum Bauwesen, etc.:

Anträge und Leitfäden des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Treptow einsehen 



6. Stadtentwicklung und das neue Kleingartenflächensicherungsgesetz

Ein eigener Garten mitten in Berlin ist ein echtes Privileg und eine wertvolle grüne Oase. Da unsere Stadt stetig wächst, rückt die Stadtentwicklung jedoch an manchen Stellen nah an uns heran. Als Vorstand ist uns eine ehrliche und transparente Kommunikation von Anfang an sehr wichtig: Ein Teil unserer Anlage ist derzeit von einer städtischen Quartiersplanung betroffen.

Gleichzeitig gibt uns jedoch das neue Kleingartenflächensicherungsgesetz einen starken juristischen und politischen Rückhalt. 


Was bedeutet diese Situation konkret für euch als Neupächter?

  • Gestärkter Schutz durch das neue Gesetz:                                                                   Das Kleingartenflächensicherungsgesetz unterstreicht den enormen Wert unserer Gärten für das Stadtklima, den Artenschutz und die Naherholung. Es schiebt einer leichtfertigen Bebauung einen Riegel vor und sichert den Großteil unserer Anlage als dauerhafte Grünfläche rechtlich noch besser ab als je zuvor.

  • Transparenz bei der Vergabe:                                                                                                                                                                                                                 Sollte sich eure zukünftige Parzelle im potenziellen Planungs- oder Randgebiet befinden, weisen wir euch selbstverständlich vor der Vertragsunterzeichnung ausdrücklich darauf hin.

  • Starker rechtlicher Rahmen für betroffene Flächen:                                                                                                                                                                           Ein Kleingarten ist kein rechtsfreier Raum. Selbst bei städtebaulichem Bedarf greifen neben dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) nun auch die strengeren Schutzmechanismen des neuen Gesetzes. Diese garantieren extrem hohe Hürden für eine Flächeninanspruchnahme, lange Schutzfristen und im äußersten Fall die Bereitstellung von Ersatzland.

  • Wir setzen uns für euch ein:                                                                                                                                                                                                                            Wir als Vorstand verfolgen die städtebaulichen Entwicklungen sehr genau, arbeiten eng mit dem Bezirksverband zusammen und nutzen die neuen gesetzlichen Werkzeuge, um uns aktiv für den Erhalt unserer Gemeinschaft einzusetzen.


Kurz gesagt: Auch wenn die Stadtplanung Teile unserer KGA berührt, stärkt uns das neue Kleingartenflächensicherungsgesetz enorm den Rücken. Euer Kleingarten bleibt ein rechtlich stark geschützter Raum. Wir stehen als Gemeinschaft zusammen, informieren euch offen über jeden Schritt und lassen euch mit euren Fragen nicht allein!



Noch Fragen? Wir sind für Euch da!

Aller Anfang ist schwer, und gerade in der ersten Gartensaison tauchen oft Fragen auf. Zögert nicht, uns anzusprechen. Ihr erreicht den Vorstand:

  • Persönlich in der Sprechstunde: Jeden 1. Sonntag im Monat von 12:00 bis 13:00 Uhr (im Vereinsheim).

  • Per E-Mail: mail@kga-britzer-allee.de

  • Über Ihre Gartennachbarn: Der Austausch über den Gartenzaun ist oft die beste Informationsquelle!


Wir wünschen euch viel Freude, Erholung und eine reiche Ernte in eurem neuen Garten!


Euer Vorstand der KGA Britzer Allee e.V